ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der

 

KISSES & KARMA Stefanie Künkler und Mandy Ullner-Kuppel GbR
Metzholz 10, 42799 Leichlingen
info@kissesandkarma.de

Tel. +49 (0) 2171 – 3662718

– nachfolgend Vermieter genannt –

 

und ihren Geschäftspartnern

 

– nachfolgend Mieter genannt –

 

gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages
    1. Vertragspartner können Verbraucher oder Unternehmer sein.
    2. Bei der Darstellung von Mietgegenständen durch den Vermieter handelt es sich rechtlich nicht um ein Angebot auf Vertragsschluss. Die Darstellung ist freibleibend und unverbindlich. Sie dient der Anregung des Mieters, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und dessen aktueller Preisliste abzugeben. Dieses Angebot ist die Bestellung.
    3. Mit der Bestellung in Textform erkennt der Mieter ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als verbindlich an. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Gegenstand des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien.
    4. Inhalt und Umfang des einzelnen Mietvertrages werden in Textform bestimmt. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
    5. Der Vermieter bestätigt gegenüber dem Mieter dessen Bestellung in Textform innerhalb von 14 Tagen. Geschieht dies nicht, kommt kein Vertrag zu Stande.
    6. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der gebuchten Mietgegenstände (Anzahl, Typ, Farbe) nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. In diesem Fall erhält der Mieter ein überarbeitetes Angebot zur Bestätigung. Eine Reduzierung oder Stornierung einzelner Mietgegenstände wird wie in Punkt 7 der AGBs (Annahmeverweigerung oder Stornierung) aufgeführt, mit entsprechender Stornierungsgebühr berechnet.

 

2.  Gegenstand des Vertrages

    1. Der Vertrag hat die Vermietung der in dem Mietvertrag genannten Möbel sowie Dekorationsartikel zum Gegenstand.
    2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
    3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände wie auch die Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.
    4. Die vermieteten Stühle sind mit max. 120 Kg Gewicht belastbar.

 

3.   Mietdauer

    1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in Textform.
    2. Überschreitet der Mieter den vereinbarten Rückgabetermin der Mietsachen, gilt dies bei Zustimmung des Vermieters als Verlängerung der Mietdauer, für die der Mieter den vereinbarten Tages-Mietzins zu entrichten hat. Ein Verschulden des Mieters für das Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist hierbei nicht erforderlich. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche aufgrund der Überschreitung der Mietdauer vor.

 

4.  Mietpreise und Zahlungsbedingungen

    1. Es gelten grundsätzlich die Mietpreise des Vermieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anmietvorganges durch den Mieter.
    2. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste vertraglich festgelegt und gelten, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
    3. Alle Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
    4. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Entstehen diese Kosten, werden sie gesondert berechnet.
    5. Die Rechnungsstellung durch den Vermieter erfolgt in der Regel vier Wochen vor Mietbeginn.
    6. Der vereinbarte Mietzins ist nach Zustandekommen des Mietvertrages und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Mieter ohne Abzug und spätestens bei Übergabe der Mietsache an den Mieter zur Zahlung sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie bei dem Vermieter eingegangen ist.
    7. Spätestens 2 Wochen nach Bestätigung des Auftrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu entrichten.
    8. Im Falle des Zahlungsverzuges sind der Mietzins bzw. die Anzahlung vom Mieter zu verzinsen. Ist der Mieter Verbraucher, fallen Verzugszinsen spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Mietgegenstandes und einer ordnungsgemäßen Rechnung in Höhe von 5 Prozentpunkten und für den Fall, dass der Mieter Unternehmer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.
    9. Wechsel oder Schecks werden lediglich nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter als Zahlungsmittel akzeptiert und von diesem nur erfüllungshalber angenommen. Die Hingabe eines Schecks oder Wechsels gilt erst nach Gutschrift bei dem Vermieter als geleistete Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Mieters. Für die rechtzeitige Vorlage eines Schecks oder Wechsels übernimmt der Vermieter keine Haftung.
    10. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
    11. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 25% des Auftragswertes der Mietsachen und ist bei Selbstabholungen der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
    12. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietkaution vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
    13. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

 

5.   Lieferung, Versand und Gefahrübergang

    1. Ist zwischen den Vertragsparteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden, so gilt im Zweifel als vereinbart, dass der Mieter die Mietgegenstände auf eigene Kosten ab Lager des Vermieters (Burscheider Str. 531, 51381 Leverkusen) abholt.
    2. Der Vermieter kann die Transportart, den Transportweg und/oder das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf Kosten des Mieters im Zweifel nach billigem Ermessen frei bestimmen, sofern er mit dem Transport beauftragt ist. Dies gilt auch, sofern der Mieter den Vermieter mit dem Transport nicht beauftragt hat, jedoch den Mietgegenstand nicht ab Lager des Vermieters auf eigene Kosten abholt.
    3. Der Mieter trägt eventuelle Mehrkosten, die sich aus dem Transport ergeben, wenn dieser nach seinen Weisungen erfolgen soll.
    4. Erfolg der Transport auf Weisung und nach Wahl des Mieters oder holt der Mieter die Mietgegenstände direkt ab Lager des Vermieters ab, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Mietgegenstände auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände dem Transporteur übergeben worden ist bzw. der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen die Mietgegenstände ab Lager des Vermieters in Empfang genommen hat. Hat der Vermieter den Tragsport übernommen, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Mietgegenstände auf den Mieter über, sobald ihm diese nach Transport durch den Vermieter übergeben werden.
    5. Sofern die Transportverpackung und/oder die darin enthaltenen Mietgegenstände bei Übergabe offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter dies dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls können Ansprüche des Mieters wegen Nachlieferung der Mietgegenstände unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vom Vermieter abgelehnt werden.
    6. Wird die Anlieferung und Abholung an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
    7. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
    8. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.
    9. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 40,00 € pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.
    10. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
    11. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
    12. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
    13. Alle Maßangaben sind Circa-Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
    14. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich, sofern er diesen selbst oder durch Gehilfen durchführt. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße und das Gewicht des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
    15. Die Mietgegenstände sind gemäß Anleitung des Vermieters zu verpacken, zu transportieren und aufzubauen.

 

6.  Lieferfristen

    1. Alle Mietgegenstände, die bei dem Vermieter ab Lager verfügbar sind und nicht vom Mieter ab Lager des Vermieters selbst abgeholt werden, werden vom Vermieter nach dem Zustandekommen des Mietvertrages innerhalb individuell vereinbarter Fristen auf den Transportweg gebracht.
    2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Mieter dem Vermieter alle Informationen, Angaben und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, die für die Ausführung seiner Bestellung notwendig sind.
    3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und / oder Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht vom Vermieter zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden dem Mieter in wichtigen Fällen unverzüglich mitgeteilt.

 

7.  Annahmeverweigerung oder Stornierung

    1. Nimmt ein Mieter, die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß ab oder storniert er die Anmietung, so ist der Vermieter berechtigt, bei einer Stornierung bis zu 5 Monate vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 20 % des vereinbarten Mietzinses,
      bis zu 3 Monate vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 30 % des vereinbarten Mietzinses,
      bis zu 8 Woche vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 50 % des vereinbarten Mietzinses und innerhalb 6 Woche vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 90 % des vereinbarten Mietzinses als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen anstatt des pauschalen Schadenersatzes geltend zu machen.
    2. Eine nachträgliche Verschiebung des Mitzeitraums auf ein neues Datum auf Wunsch des Mieters entspricht einer Stornierung, sofern kein Verbot der Durchführung der geplanten Veranstaltung seitens staatlicher Stellen vorliegt.

 

8.  Haftung des Vermieters

    1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
    2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
    3. Ist der Mieter Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
    4. Ist der Mieter Unternehmer, so gelten die nachstehenden Regelungen.
    5. Ein Gewährleistungsanspruch des Mieters für anfängliche Mängel an dem Mietgegenstand beschränkt sich zunächst darauf, nach Wahl des Vermieters eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mieters sind mit Ausnahme der Haftung für Leib, Leben und Gesundheit in dem Fall einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt.
    6. Wird ein Mangel an dem Mietgegenstand erst nach Übergabe an den Mieter festgestellt, beschränkt sich die Haftung des Vermieters zunächst auf seine Verpflichtung, nach seiner Wahl eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, sind die Ansprüche des Mieters auf Nachlieferung des Mietgegenstandes oder Minderung des Mietzinses beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
    7. Die Rechte des Mieters wegen des Fehlens der Tauglichkeit des Mietgegenstandes für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch sind auf das Recht zur Minderung des Mietzinses und die vorzeitige Kündigung des Mietvertrages beschränkt.
    8. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus.
    9. Mit Ausnahme der Haftung des Vermieters für wesentliche Vertragspflichten sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Mieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, auf Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
    10. Eine selbständige Garantie für die Mangelfreiheit und die Freiheit des Mietgegenstandes von Rechten Dritter wird von dem Vermieter nicht übernommen.
    11. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
    12. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
    13. Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte an dem Mietzins nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter anerkannt worden ist.

 

9.  Sorgfaltspflichten des Mieters

    1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Pflegeanleitungen des Vermieters sind zu beachten.
    2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände keinen Fremdeinflüssen ausgesetzt sind und nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
    4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
    5. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
    6. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    7. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör zu anderen Zwecken als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Ebenso unzulässig ist die Veränderung, Umbildung oder Vermischung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen des Mieters oder Dritten.
    8. Der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die unverzügliche Anzeige, haftet er dem Vermieter auf Ersatz des dadurch eintretenden Schadens.

 

10.  Rückgabe der Mietsachen

    1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
    2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
    3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
    4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Eventuelle Wachsrückstände sind vor Rückgabe vollständig zu entfernen. Werden die Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 40,00 € pro Person und Stunde berechnet.
    5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Für Sitzkissen, Dekokissen, Teppiche & Tischläufer fällt grundsätzlich eine dem Umfang und jeweiligen Verschmutzungsgrad entsprechend angemessene Reinigungsgebühr an, welche sich bei normalem Verschmutzungsgrad an folgenden Richtwerten orientiert: bis 50 Sitzkissen: 35 €; ab 51 Sitzkissen 50 €; ab 100 Sitzkissen 75 €. Tischläufer werden mit 3,50 € pro Stück berechnet. Für Teppiche und Kissen der Boho Lounge wird eine Pauschale von 30,00€ berechnet.

 

11.  Haftung des Mieters

    1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
    2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
    3. Bei Verlust oder irreparablen Beschädigung der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Die Höhe des Ersatzes bestimmt sich nach der Kostenliste, die Gegenstand des Vertrages ist.
    4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 40,00€ Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
    5. Dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung angeraten.

 

12.  Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

    1. Kommt ein Widerrufsrecht in Betracht, kann der Mieter den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Belehrung durch die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
    2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Kisses&Karma Stefanie Künkler und Mandy Ullner-Kuppel GbR, Metzholz 10, 42799 Leichlingen
    3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
    4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.  Schlussbestimmung

    1. Erfüllungsort ist Leverkusen
    2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist als Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten Köln vereinbart.
    3. Auf den geschlossenen Vertrag findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

 

Anlage: Wiederbeschaffungskosten